AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Copyright by Erdbewegung Schmelzer GmbH
Ziehrerstraße 26
A-8041 Graz
Stand: Juni 2023
1. Geltungsbereich
a. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Erdbewegung Schmelzer GmbH, Ziehrerstraße 26, 8041 Graz, FN 604776b (nachstehend „Auftragnehmer“, kurz AN) und dem Kunden (nachstehend „Auftraggeber“, kurz AG). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
b. Als Kunden bzw. AN gelten
- (a)Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind und
- (b) Unternehmer als natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die im Rahmen ihrer Betriebstätigkeit handeln. Unternehmen sind Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht. Soweit erforderlich wird im Folgenden auf Verbraucher und Unternehmer gesondert Bezug genommen, ansonsten gelten die Bestimmungen für alle Kunden.
c. Abweichungen, entgegenstehende Bedingungen oder Ergänzungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, sofern der AN ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
d. Die Anwendung der ÖNORMen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Angebote
a. Die Angebote des AN sind unverbindlich und freibleibend.
b. Der Angebotspreis des Auftragnehmers kann entweder als Fixpreis oder als Regiepreis festgelegt werden. Bei einem Fixpreis wird der Preis vorab vereinbart und bleibt unverändert, sofern keine zusätzlichen Leistungen oder unvorhergesehenen Umstände auftreten., unabhängig von den tatsächlich aufgewendeten Stunden oder Materialkosten. Alternativ kann der Auftragnehmer auf Grundlage eines Regiepreises arbeiten. In diesem Fall teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer detailliert mit, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen, in welchem Umfang und welche Materialien benötigt werden. Der Auftragnehmer kalkuliert dann die voraussichtlich benötigten Stunden und das erforderliche Material, um den entsprechenden Preis zu bestimmen.
c. Angebote werden vom AN nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für inhaltliche Vollständigkeit übernommen werden, weshalb es sich daher um unverbindliche Kostenschätzungen handelt. Sollte sich nach Auftragserteilung eine Kostenerhöhung für die angebotenen Leistungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird der AN den AG hiervon verständigen. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15%, so ist eine Verständigung nicht erforderlich. Der AN ist berechtigt, die Kostenüberschreitung ohne weiteres in Rechnung zu stellen.
d. Sollten im Rahmen der Leistungserbringung Zusatzaufträge notwendig sein, werden diese anhand der auf der Website abrufbaren Preisliste -HIER- gesondert in Rechnung gestellt.
e. Die angebotenen Preise sind nach Angebotslegung für 14 Tage gültig.
3. Vertragsschluss
a. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme des Angebots zustande. Abweichungen des Angebots bedürfen der Schriftlichkeit, es sei denn der AG wird im Zuge der vereinbarten Leistungserbringung mündlich vor Ort von dem AN dazu aufgefordert Zusatzleistungen zu erbringen, die mit dem AN nicht im Vorfeld besprochen und somit nicht kalkuliert werden konnten.
b. Als schriftliche Annahme des AN gilt die Terminzusage, die der AG vom AN erhält. Durch die Annahme des Auftrags bestätigt der AN verbindlich die vereinbarten Termine für die Erbringung der Leistungen. Die Terminzusage umfasst sowohl den Beginn als auch das voraussichtliche Ende der Arbeiten. Der AG erkennt die Terminzusage als verbindlich an und stimmt zu, dass eventuelle Änderungen oder Verschiebungen der Termine in Absprache mit dem AN erfolgen müssen. Eine solche Terminänderung bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien, um rechtsverbindlich zu sein.
4. Preise und Zahlungsverbindungen
a. Es gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Preise und Zahlungsbedingungen. Zu den Preisen einschließlich aller Nebenkosten berechnet der AG die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. In der Rechnung wird der Bruttopreis ausgewiesen. Der Kunde erklärt sich mit der Übersendung der Rechnung im elektronischen Wege einverstanden.
b. Die Preise umfassen keine Wiederherstellung schadhafter Garten- oder Rasenflächen. Der AN ist berechtigt, zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und der Fertigstellung auftretende Preiserhöhungen dem AN weiter zu verrechnen, sofern zwischen Auftragsbestätigung und Fertigstellung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt.
c. Im Falle von längeren Projekten oder umfangreichen Leistungen behält sich der AN das Recht vor, Teilrechnungen zu stellen. Im Angebot werden klar definierte Informationen zur Anzahl und zeitlichen Abfolge der Teilrechnungen Die Teilrechnungen werden auf Grundlage des erbrachten Leistungsumfangs oder gemäß einer im Vorfeld vereinbarten Meilensteinzahlung erstellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Teilrechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Leistungen oder Projekte.
d. Da die Zahlung, Zug um Zug mit der Leistung zu erfolgen hat, ist das Entgelt sofort nach Fertigstellung fällig. Der AG verpflichtet sich daher, die Zahlung des Rechnungsbetrags ohne Abzüge spätestens innerhalb von 7 Wochentagen nach Rechnungsdatum in der vereinbarten Währung (EUR, soweit nicht anders festgelegt) zu leisten. Davon abweichende Zahlungsbedingungen oder Abmachungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AN. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der AN in Verzug und schuldet dem AG als Verbraucher den Rechnungsbetrag zzgl 5% Zinsen, als Unternehmer den Rechnungsbetrag zzgl. 9,2% Zinsen über dem Basiszinssatz. Des Weiteren verpflichtet sich der AG alle mit der Forderung verbundenen Kosten, insbesondere aber nicht ausschließlich Mahn- und Inkassospesen oder sonstige zweckmäßigen notwendigen Ausgaben zu ersetzen.
e. Zahlungsvereinbarungen gelten nur als bedingt vereinbart. Der AN behält sich vor, ausschließlich gegen eine Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung zu leisten oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des AG zu mindern.
5. Leistungserbringung
a. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und zeitgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen gemäß dem Vertrag. Er wird die erforderlichen Fachkenntnisse und Sorgfalt einsetzen, um die Leistungen in Übereinstimmung mit den vereinbarten Qualitätsstandards zu erbringen. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Ressourcen und Informationen zur Verfügung
b. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer ist für die sorgfältige Auswahl und Koordination der Subunternehmer verantwortlich, um sicherzustellen, dass diese die erforderliche Fachkompetenz und Zuverlässigkeit aufweisen.
6. Mitwirkungspflicht des AG
a. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der vereinbarten Leistungen eng mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten und die notwendige Mitwirkung zu leisten. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen, Materialien und Ressourcen zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Anfragen an den Auftraggeber zu stellen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen und Unterstützung rechtzeitig bereitgestellt werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm gelieferten Informationen und Materialien korrekt, vollständig und aktuell sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind.
b. Der Auftraggeber trägt das Baugrundrisiko. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten den Baugrund zu untersuchen oder geotechnische Untersuchungen durchzuführen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen über den Baugrund zur Verfügung zu stellen, die ihm zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder vor Beginn der Arbeiten bekannt sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf eigene Kosten zusätzliche Untersuchungen durchzuführen, wenn er Zweifel an der Angemessenheit, der ihm zur Verfügung gestellten Informationen hat. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, Schäden oder Verzögerungen, die aufgrund unzureichender oder ungenauer Angaben zum Baugrund entstehen
c. Der Auftraggeber ist für die angemessene Absicherung der Baustelle verantwortlich. Dies umfasst die Implementierung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gemäß geltender Gesetze und Vorschriften, um die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten.
7. Abnahme und Gewährleistung
a. Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber nach Fertigstellung und Übergabe der Arbeiten durch den Auftragnehmer.
b. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung auf etwaige Mängel oder Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen zu überprüfen.
c. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für Unternehmer wird die Gewährleistung auf einen Zeitraum von einem Jahr ab Abnahme beschränkt.
d. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die durchgeführten Arbeiten den vereinbarten Spezifikationen und anerkannten Standards entsprechen.
e. Etwaige Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Wochentagen nach Entdeckung des Mangels, schriftlich mitgeteilt werden.
f. Im Falle eines Mangels wird der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen entweder den Mangel beheben, die Arbeiten erneut durchführen oder eine angemessene Preisreduktion gewähren.
g. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse oder unsachgemäße Wartung zurückzuführen sind.
h. Jegliche weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers.
8. Rücktritt vom Vertrag
a. Gerät der AN aufgrund groben eigenen Verschuldens in Leistungsverzug, so kann der AG nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen seinen Rücktritt in schriftlicher Form erklären.
b. Der AG hat das Recht bis zu 48 Stunden vor vereinbartem Leistungstermin kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Sollte der AG nicht mindestens 48 Stunden vor vereinbarter Leistungserbringung zurücktreten, wird mit dem Zeitpunkt des Widerrufs eine Stornogebühr von 25% des Bruttoauftragswertes fällig. Die Zahlung der Stornogebühr hat innerhalb von von 7 Wochentagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
c. Bei unvorhergesehenen und vom Parteiwillen unabhängigen Umständen, wie etwa in allen Fällen höherer Gewalt auf Seiten des AN oder Subunternehmen ist diese berechtigt, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Umstände und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Zu diesen Umständen zählen jedenfalls, aber nicht ausschließlich, Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung, Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage, Piraterie, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen, rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierunganordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung, Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis, Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie, allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik oder Aussperrung, Besetzung von Fabriken und Gebäuden, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie-und Rohstoffmangel
9. Haftung
a. Die Haftung des AN gegenüber AG beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind schuldhaft herbeigeführte Personenschäden.
b. Gegenüber dem Unternehmer sind neben der Haftung für leichte Fahrlässigkeit auch der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenen Gewinnen, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Unternehmer ausgeschlossen.
c. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die erforderlichen Prüfungen durchzuführen, um die Qualität der erbrachten Leistungen sicherzustellen. Er wird angemessene Sorgfalt walten lassen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um mögliche Risiken oder Mängel frühzeitig zu erkennen und den Auftraggeber zu warnen. Bei etwaigen Abweichungen oder potenziellen Risiken wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren. Der Auftraggeber ist jedoch für die Entscheidungen und Maßnahmen auf Basis dieser Informationen selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, sofern er seine Prüf- und Warnpflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt hat.
10. Datenschutz
a. Der Schutz und die Sicherheit von Kundendaten ist dem AN ein Anliegen. Kundendaten werden nur im gesetzlichen Rahmen, auf gesetzlicher Grundlage und zu entsprechenden Zwecken, insbesondere zur Erfüllung von Vertrags- und Rechtspflichten verarbeitet. Details enthält die Datenschutzerklärung des AN, welche einen Bestandteil der AGB darstellt.
b. Kunden stehen Datenschutzrechte zu, insbesondere die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung -HIER-.
11. Coaching- & Betreuungsdienstleistung
Coaching- und Betreuungsleistungen werden nur an gewerbliche Kunden angeboten. Der Vertragsabschluss kommt zwischen zwei Firmen zustande (B2B), somit gilt die volle Vertragsgestaltungsfreiheit. Aus diesem Grund kann das Verbraucherschutzrecht nicht angewendet werden.
Es wird vereinbart, dass jegliche Gewährleistung, Garantie oder Haftung unsererseits ausgeschlossen ist. Gecoacht wird auf Basis des besten Wissen und Gewissens sowie aufgrund aktueller Erkenntnisse im jeweiligen Bereich. Das Erreichen gewisser Ergebnisse kann nicht garantiert werden, da es hierbei beim unternehmerischen Risiko des Vertragspartners bleibt. Zahlungsbedingungen können individuell vor Vertragsbeginn vereinbart werden. Jedenfalls soll am Ende des Coachings zumindest der Gegenwert des Coachingspreises als Bruttoumsatz mit Start Beobachtungszeitraum ab Coachingbeginn erwirtschaftet werden.
12. Schlussbestimmungen
a. Es gilt das österreichische Recht. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, wenn dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechtes des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
b. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus Rechtsgeschäften ergeben, die mittel- oder unmittelbar diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterworfen sind, ist das für den AN sachlich und örtlich zuständige norwegische Gericht in Graz. Für Verbraucher gilt das nur, wenn sie in diesem Gerichtssprengel ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort haben. Der AN jedoch in jedem Fall das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des AG zu klagen.
c. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem AG einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem Parteiwillen möglichst nahekommt.